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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/09 93/01/0208 1Stammrechtssatz
Vom Vorliegen von Verfolgung kann nur gesprochen werden, wenn die Verfolgung von staatlichen Stellen des Heimatlandes ausgeht oder wenn der Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Verfolgung durch andere Stellen hintanzuhalten (hier: Nigeria, Verfolgung des christlichen Asylwerbers durch Moslems).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190885.X03Im RIS seit
20.11.2000