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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/04/21 93/01/0299 1Stammrechtssatz
Der Umstand, daß in der Heimat des Asylwerbers zufolge eines Bürgerkriegs allenfalls eine "funktionierende Staatsgewalt nicht mehr existiert" und er deshalb Rekrutierungsmaßnahmen von Rebellen ausgesetzt wäre, besagt noch nicht, daß dem Asylwerber deshalb wohlbegründete Furcht, in seiner Heimat aus Gründen des § 1 Z 1 AsylG 1991 verfolgt zu werden, zuzubilligen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992011083.X03Im RIS seit
20.11.2000