RS Vwgh 1994/1/27 92/01/1094

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.1994
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Zwar kann bei Beurteilung der Frage nach dem Vorliegen von asylrechtlich relevanten Fluchtgründen die allgemeine Lage im Heimatland eines Asylwerbers Rückschlüsse auf die konkrete Situation zulassen, dies bedeutet aber noch nicht, daß aufgrund dieser allgemeinen Lage allein anzunehmen sei, der Asylwerber unterliege jedenfalls einer individuell gegen ihn gerichteten Verfolgung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992011094.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten