RS Vwgh 1994/1/27 94/19/0935

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Veröffentlicht am 27.01.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die vom Asylwerber (einem irakischen Staatsangehörigen) geltend gemachte eigene Kriegsmüdigkeit und die mangelnde ärztliche Versorgung stellen keine gegen den Asylwerber selbst konkret gerichtete Verfolgungsgefahr gem § 1 Z 1 AsylG 1991 dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190935.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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