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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die Anwendung europäischer Denkweisen und rechtsstaatlicher Prinzipien europäischer Prägung auf Sachverhalte betreffend jene Staaten, die erst - wenn überhaupt - auf dem Wege der Demokratisierung sind, erscheint zumindest fraglich und erfordert eine gewissenhafte Erforschung der tatsächlichen Umstände. Die nicht nach europäischem Muster agierenden politischen Gruppierungen oder Parteien afrikanischer Staaten (hier: Ghana) können nicht ohne Hinzutreten näherer Umstände als Argument der Beweiswürdigung dienen.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992011117.X02Im RIS seit
20.11.2000