Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die vom Asylwerber geäußerten Bedenken, im Falle seiner Rückkehr in sein Heimatland inhaftiert zu werden, sind nicht geeignet, ohne Hinzutreten weiterer konkreter Umstände das Vorliegen begründeter Furcht vor Verfolgung glaubhaft zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992011094.X04Im RIS seit
20.11.2000