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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Eine kurzfristige Inhaftierung und Einteilung zur Zwangsarbeit für einen Tag kann nicht als derart gravierend angesehen werden, daß eine den weiteren Verbleib im Heimatland unerträglich machende Intensität erreicht wurde (hier: Libanon).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992011125.X02Im RIS seit
20.11.2000