RS Vwgh 1994/1/27 94/19/0932

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.1994
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die vom Asylwerber (einem südafrikanischen Staatsangehörigen) behaupteten Gesamtumstände und seine lange Inhaftierung kann - auch wenn Verfolgungshandlungen konkret als individuell gegen den Asylwerber selbst gerichtet glaubhaft zu machen sind - bei Beurteilung der Frage einer Verfolgungsgefahr die allgemeine Lage im Heimatland des Asylwerbers sehr wohl auch Rückschlüsse auf seine konkrete Situation zulassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190932.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten