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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1 Z1;Rechtssatz
Im Hinblick auf die vom Asylwerber (einem südafrikanischen Staatsangehörigen) behaupteten Gesamtumstände und seine lange Inhaftierung kann - auch wenn Verfolgungshandlungen konkret als individuell gegen den Asylwerber selbst gerichtet glaubhaft zu machen sind - bei Beurteilung der Frage einer Verfolgungsgefahr die allgemeine Lage im Heimatland des Asylwerbers sehr wohl auch Rückschlüsse auf seine konkrete Situation zulassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190932.X02Im RIS seit
20.11.2000