Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/07/08 92/01/1009 1 (hier: kaldäische Christin)Stammrechtssatz
Durch die Nichteinhaltung der im Iran geltenden Bekleidungsvorschriften - wobei es sich um allgemeine Beschränkungen handelt, denen nicht nur Christinnen unterworfen sind - stellen sich die damit verbundenen Maßnahmen (Peitschenhiebe und Haft) gegen die Asylwerberin (armenische Christin) nicht als konkrete Verfolgungsmaßnahmen aus einem der in der Konvention genannten Gründen dar, insbesondere auch nicht aus dem der Religion dar (Hinweis E 14.10.1992, 92/01/0460).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992011094.X01Im RIS seit
20.11.2000