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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Rassische Verfolgung des Asylwerbers (eines vietnamesischen Staatsangehörigen) in der "ehemaligen Tschechoslowakei" kann deshalb nicht für die Glaubhaftmachung von Verfolgung iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 geeignet sein, weil nur solche Verfolgungshandlungen, die vom Heimatland des Asylwerbers ausgehen, der angeführten Gesetzesstelle unterstellt werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993011191.X02Im RIS seit
20.11.2000