RS Vwgh 1994/1/27 92/01/1083

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Veröffentlicht am 27.01.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Von "Desertion" im Sinne von "Fahnenflucht", nämlich der Verweigerung bzw eigenmächtigen Beendigung der jeden Staatsbürger treffenden Wehrpflicht, kann bei Zwangsrekrutierungen durch rivalisierende Gruppierungen in einem Bürgerkrieg im Heimatland eines Asylwerbers (hier eines liberianischen Staatsangehörigen) nicht gesprochen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992011083.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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