RS Vwgh 1994/1/27 92/15/0141

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Veröffentlicht am 27.01.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
EStG 1988 §7 Abs1;

Rechtssatz

Behauptet ein Abgabepflichtiger, daß die Nutzungsdauer eines in seinem Privatvermögen stehenden Gebäudes bzw Gebäudeteiles 66,6 Jahre unterschreitet, trifft ihn gemäß § 16 Abs 1 Z 8 lite EStG 1988 ex lege die Beweislast. Einer Aufforderung durch die Abgabenbehörde zur Erbringung eines solchen Nachweises bedarf es nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992150141.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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