RS Vwgh 1994/1/27 92/15/0127

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Veröffentlicht am 27.01.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH 1993/09/07 93/14/0081 1

Stammrechtssatz

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes richtet sich nicht nach dem Zeitraum der voraussichtlichen Benutzung durch den Besitzer oder nach anderen subjektiven Erwägungen, sondern nach der objektiven Möglichkeit einer Nutzung des Wirtschaftsgutes (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, Textziffer 18 zu § 7).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992150127.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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