RS Vwgh 1994/1/27 93/15/0214

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Veröffentlicht am 27.01.1994
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §42 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1604/65 B 9. November 1965 VwSlg 6797 A/1965 RS 1

Stammrechtssatz

Mit der Behauptung, dass der angefochtene Bescheid seinem Inhalte nach bzw infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, also aus in den im § 42 Abs 2 VwGG 1965 aufgezählten Gründen rechtswidrig sei, wird keineswegs dargetan, in welchen subjektiven Rechten der Beschwerdeführer nach dem Inhalt des verwaltungsbehördlichen Abspruches verletzt sein soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150214.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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