RS Vwgh 1994/1/28 94/17/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1994
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann die Unkenntnis eines Gesetzes nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn jemanden die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist (Hinweis E 31.1.1961, 1809-1822/60, VwSlg 5486 A/1961; E 12.3.1969, 730/68, VwSlg 7528 A/1969).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994170006.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten