RS Vwgh 1994/1/31 93/10/0105

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Veröffentlicht am 31.01.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/03 Weinrecht

Norm

VStG §39;
WeinG 1985 §23 Abs1;
WeinG 1985 §32 Abs8;
WeinG 1985 §40;

Rechtssatz

Das WeinG 1985 gibt der Behörde keine Handhabe, im Beschlagnahmeverfahren anstelle der Beschlagnahme eine bestimmte Kennzeichnung vorzuschreiben. Aus diesem Grund ist auch das im Berufungsverfahren gemachte "Angebot" des Bf, sich einem Kennzeichnungsauftrag der Behörde zu fügen, ohne Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993100105.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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