RS VwGH Erkenntnis 1994/02/02 93/01/1035

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.1994
beobachten
merken
Rechtssatz

Das Vorbringen eines Asylwerbers, von allen wichtigen Berufen und öffentlichen Ämtern ausgeschlossen zu sein, und daß er im Hinblick auf eine Verhaftungwelle im Freundeskreis hätte befürchten müssen, daß seine Freiheit aus religiösen Gründen beschränkt würde, hat die belBeh zurecht als nicht glaubwürdig erachtet, zumal sich das Vorbringen im Vergleich zum erstinstanzlichen Verfahren als ein "gesteigertes" Vorbringen darstellt.

Im RIS seit
11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten