RS Vwgh 1994/2/8 93/08/0223

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Veröffentlicht am 08.02.1994
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH 1991/04/16 90/08/0155 2

Stammrechtssatz

Eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit

setzt nicht voraus, daß eine Gewinnerzielung beabsichtigt oder möglich ist; danach reicht eine landwirtschaftliche Tätigkeit im technischen Sinn aus (Hinweis E 4.6.1982, 81/08/0051).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080223.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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