RS Vwgh 1994/2/15 91/14/0248

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Veröffentlicht am 15.02.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §10 Abs2 Z5;
EStG 1972 §24 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Tatsache einer Betriebsunterbrechung steht der Beurteilung einer Anschaffung als Betriebserwerb nicht entgegen, wenn die Betriebsunterbrechung nicht dadurch verursacht wurde, daß die wesentlichen Grundlagen des Betriebes erst angeschafft werden mußten, sondern dadurch, daß einerseits rechtliche Verhältnisse geklärt, andererseits für die im wesentlichen unveränderte Weiterführung des Betriebes nicht notwendige Standardverbesserungsarbeiten durchgeführt wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140248.X02

Im RIS seit

12.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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