RS Vwgh 1994/2/15 93/14/0175

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Veröffentlicht am 15.02.1994
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;
EStG 1972 §6;

Rechtssatz

Die Aufteilung des Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft hat nach streng objektiven Maßstäben zu erfolgen. Hiezu ist jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens einerseits und des Gebäudes andererseits zu schätzen und der Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte aufzuteilen (Hinweis E 14.1.1986, 84/14/0019, betreffend § 4 Abs 1 EStG 1972). Die gleichen Überlegungen haben für die Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1972 zu gelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993140175.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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