RS Vwgh 1994/2/16 91/13/0210

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.1994
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §136;
FinStrG §25 Abs1;

Rechtssatz

Die von der Finanzstrafbehörde aus dem Grunde des von ihr bejahten Vorliegens des Strafausschließungsgrundes des § 25 Abs 1 FinStrG vorgenommenen Abstandnahme hat mit Einstellungserkenntnis nach § 136 FinStrG zu ergehen, mit welchem der Bescheid über die nach § 25 Abs 1 FinStrG ausgesprochene Verwarnung zu verbinden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130210.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

06.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten