RS Vwgh 1994/2/16 90/13/0004

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Veröffentlicht am 16.02.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
BAO §308 Abs1;
FinStrG §167 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen betreffend die Handlungsfähigkeit eines Wiedereinsetzungswerbers, an deren Vorliegen die Behörde keinen Zweifel haben mußte, weil der Wiedereinsetzungswerber durch Einbringung eines Fristverlängerungsansuchens TATSÄCHLICH GEHANDELT hat, woraus geschlossen werden kann, daß er in der Lage war, seinen Willen gegenüber der Behörde kundzutun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990130004.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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