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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
UStG 1972 §10 Abs2 Z19;Rechtssatz
Fortbewegung innerhalb eines Gebäudes kann nicht als Verkehr angesehen werden; Einrichtungen zur mechanischen Fortbewegung von Personen innerhalb eines Gebäudes sind keine Verkehrsmittel iSd § 10 Abs 2 Z 19 UStG 1972. Daß Verkehrsmittel unterschiedlichster Art nicht selten in unterirdisch oder unter Dach gebauten Trassen verlaufen, ändert nichts am grundsätzlichen Unterschied zwischen tatsächlichen Verkehr darstellenden Fortbewegungsweisen und bloßer Ortsveränderung innerhalb eines Gebäudes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993130266.X02Im RIS seit
11.07.2001