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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Es kommt nicht auf die subjektive Kenntnis des Asylwerbers über die Verhältnisse in den Ländern seines Aufenthaltes an, sondern ausschließlich auf die objektive Tatsache, ob in den Staaten seines Aufenthaltes Verfolgungssicherheit eingetreten war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190033.X02Im RIS seit
20.11.2000