RS Vwgh 1994/2/17 93/16/0160

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Veröffentlicht am 17.02.1994
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Index

L65000 Jagd Wild
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1090;
GebG 1957 §33 TP5 Abs1;
JagdRallg;

Rechtssatz

Es gehören auch jene Entgelte zum Wert nach § 33 TP 5 Abs 1 GebG, die ein Jagdpächter dem Verpächter für die Beistellung des Jagdschutzpersonales zu bezahlen hat (Hinweis E 30.9.1971, 512/71, VwSlg 4284 F/1971). Dieser Fall ist der Variante vergleichbar, nach der es ein Leasinggeber übernimmt, die Vollkaskoversicherung selbst abzuschließen und dafür intern finanzielle Leistungen des Leasingnehmers erhält.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993160160.X05

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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