RS Vwgh 1994/2/17 94/19/0043

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Veröffentlicht am 17.02.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ist der Asylwerber Türke und NICHT Angehöriger der kurdischen Minderheit, kann der Verfolgung der Kurden in der Türkei insoweit für das Asylverfahren Bedeutung zukommen, als daraus auf die allgemeine Unsicherheit in der Region der Türkei geschlossen werden könnte, in der der Asylwerber, der eine persönliche Parteinahme für das Schicksal der Kurden nicht behauptet hat, lebt (hier behauptet der Asylwerber, von Kurden zusammengeschlagen worden zu sein). Aber erst dann, wenn der Asylwerber tatsächlichen Schutz vor Übergriffen bei staatlichen Stellen gesucht hat und ihm dieser aber nicht zuteil geworden ist, kann davon ausgegangen werden, daß die ihm drohenden Übergriffe Dritter von den staatlichen Stellen geduldet wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190043.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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