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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §56;Rechtssatz
Für die Qualifikation einer Erledigung als Bescheid kommt es darauf an, daß im Falle des Vorliegens von Formfehlern der rechtliche Charakter der Erledigung ihrem Inhalt nach als Bescheid eindeutig feststeht (Hier: Aus den Erledigungen, die den Vermerk "Berichtigung gemäß § 303 Abs 4 BAO" tragen, ergibt sich der Wille des Finanzamtes, das Verfahren gemäß § 303 Abs 4 BAO von Amts wegen wiederaufzunehmen).
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersBescheidcharakter BescheidbegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993160117.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.02.2017