RS Vwgh 1994/2/17 93/16/0117

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Veröffentlicht am 17.02.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BAO §303 Abs4;
BAO §92;
BAO §93;

Rechtssatz

Für die Qualifikation einer Erledigung als Bescheid kommt es darauf an, daß im Falle des Vorliegens von Formfehlern der rechtliche Charakter der Erledigung ihrem Inhalt nach als Bescheid eindeutig feststeht (Hier: Aus den Erledigungen, die den Vermerk "Berichtigung gemäß § 303 Abs 4 BAO" tragen, ergibt sich der Wille des Finanzamtes, das Verfahren gemäß § 303 Abs 4 BAO von Amts wegen wiederaufzunehmen).

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersBescheidcharakter Bescheidbegriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993160117.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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