RS Vwgh 1994/2/17 94/19/0040

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1994
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die bloße Zugehörigkeit zu einer politischen Gruppierung allein ohne Hinzutreten weiterer, ayslrechtlich relevanter Umstände, reicht für die Zuerkennung der Flüchlingseigenschaft nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190040.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten