RS Vwgh 1994/2/17 94/19/0936

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1994
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die begründete Furcht vor Verfolgung muß sich auf jenes Land beziehen, dessen Staatsangehörigkeit der Asylwerber besitzt. Die Furcht vor Verfolgung in einem Land, das nicht sein Heimatland ist, kann nämlich dadurch abgewendet werden, daß man den Schutz des Heimatlandes in Anspruch nimmt (Hinweis E 8.11.1989, 89/01/0338).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190936.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten