RS Vwgh 1994/2/18 91/12/0142

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Veröffentlicht am 18.02.1994
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Index

L22003 Landesbedienstete Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/02 Familienrecht

Norm

ABGB §140;
ABGB §901;
ABGB §94;
DPL NÖ 1972 §84 Abs1;
EheG §69;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Anführung der für die festgelegte Unterhaltsleistung maßgebenden Einkommen allein in einem aus Anlaß der Scheidung abgeschlossenen Vergleich begründet noch keinen dem früheren Ehegatten des verstorbenen Beamten zustehenden unmittelbaren Anspruch aus dem Vergleich, der nach § 84 DPL NÖ 1972 bei der Bemessung des Versorgungsbezuges des früheren Ehegatten zu berücksichtigen wäre (Hinweis E 16.10.1989, 89/12/0141).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991120142.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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