RS Vwgh 1994/2/18 91/12/0231

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Veröffentlicht am 18.02.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/27 90/12/0127 3

Stammrechtssatz

Innerhalb derselben Verwendungsgruppe (hier: VGrB) könnte von einer Ungleichwertigkeit der Tätigkeiten nur dann gesprochen werden, wenn eine durchgehende, nach ausschließlich objektiven Gesichtspunkten außer Frage stehende Höherwertigkeit der früheren Verwendung vorläge, wovon allein deshalb, weil dem Beamten in der früheren Tätigkeit die Bearbeitung von Akten betreffend Vergabe höherer Mittel übertragen war, nicht gesprochen werden kann (hier Sachbearbeiter für Großbauvorhaben).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991120231.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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