RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0271

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1994
beobachten
merken

Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §2 Abs1;
RGV 1955 §2 Abs2;
RGV 1955 §2 Abs5;
RGV 1955 §73;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0268 2

Stammrechtssatz

Bei einer dislozierten Außenstelle, die außerhalb des Dienstortes der Stammdienststelle gelegen ist, ist iSd RGV dem örtlichen Aspekt eine größere Bedeutung zuzumessen als dem organisatorischen Aspekt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120271.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten