RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0078

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Veröffentlicht am 18.02.1994
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12a Abs4;
GehG 1956 §12a Abs5;

Rechtssatz

§ 12a Abs 4 GehG findet keine Anwendung, wenn für die Überstellung des Beamten das abgeschlossene Hochschulstudium nicht Ernennungsvoraussetzung ist. Für die Überstellung zum provisorischen Professor in der VwGr L1 als Lehrer für Blockflöte am Mozarteum ist das Erfordernis des angeschlossenen Hochschulstudiums nach der Lehrer-Dienstzweigeverordnung nicht Ernennungsvoraussetzung (Hinweis E 13.6.1983, 83/12/0070).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120078.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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