RS Vwgh 1994/2/18 90/07/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1994
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Salzburg
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §4 Abs2 impl;
FlVfGG §4 Abs5 impl;
FlVfLG NÖ 1975 §17 impl;
FlVfLG Slbg 1973 §21 Abs1 idF 1979/029;
FlVfLG Slbg 1973 §21 Abs8 idF 1979/029;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/07/0220 E 5. Juli 1983 VwSlg 11117 A/1983 RS 4

Stammrechtssatz

Um feststellen zu können, ob die Zusammenlegung den vom NÖ FlVfLG angestrebten Zielen im Einzelfall entsprochen hat oder nicht, kommt es nicht auf Einzelvergleiche von Altgrundstücken und Abfindungsgrundstücken, sondern auf das Ergebnis der Gegenüberstellung der Gesamtabfindung mit dem gesamten Altbestand an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990070024.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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