RS Vwgh 1994/2/18 93/07/0104

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Veröffentlicht am 18.02.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §901;
AVG §37;
AVG §56;
AVG §66 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Sowohl im öffentlichen Recht als auch im Privatrecht ist - mit jeweils unterschiedlicher Ausprägung - der Grundsatz zu finden, daß Änderungen maßgeblicher Umstände zum Wegfall der Bindung an einmal getroffene Entscheidungen bzw abgeschlossene Rechtsgeschäfte führen können. Im Bereich des Privatrechts ist hier insbesondere das Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlagen zu nennen (Hinweis Rummel, Rummel, 02te Auflage, Randzahl 5 zu § 901 ABGB).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhaltsänderung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993070104.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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