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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §40 Abs2 Z2;Rechtssatz
Eine nach objektiven Gesichtspunkten bestehende Ungleichwertigkeit der innerhalb der selben Verwendungsgruppe zu vergleichenden Verwendungen kann nicht schon daraus abgeleitet werden, daß dem Beamten im Gegensatz zu früher keine Bediensteten mehr unterstellt sind (Hinweis: E 20.10.1981, 81/12/0088, VwSlg 10567 A/1981).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991120231.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.03.2011