RS Vwgh 1994/2/18 91/12/0231

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Veröffentlicht am 18.02.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Die Unterstellung von Mitarbeitern allein macht eine Funktion der untersten Führungsebene noch nicht zu einer Leitungsfunktion im engeren Sinn, deren Wegfall unter dem Gesichtspunkt des § 40 Abs 2 Z 2 BDG 1979 rechtserheblich wäre (hier: Abteilungskommandant der Krankenabteilung eines landesgerichtlichen Gefangenenhauses/Stellvertretung des Abteilungskommandanten des ersten Stocks des Gefangenenhauses).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991120231.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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