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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §40 Abs2 Z2;Rechtssatz
Die Unterstellung von Mitarbeitern allein macht eine Funktion der untersten Führungsebene noch nicht zu einer Leitungsfunktion im engeren Sinn, deren Wegfall unter dem Gesichtspunkt des § 40 Abs 2 Z 2 BDG 1979 rechtserheblich wäre (hier: Abteilungskommandant der Krankenabteilung eines landesgerichtlichen Gefangenenhauses/Stellvertretung des Abteilungskommandanten des ersten Stocks des Gefangenenhauses).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991120231.X06Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.03.2011