RS Vwgh 1994/2/22 93/14/0207

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Veröffentlicht am 22.02.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs2;

Rechtssatz

Hinsichtlich des Ehegattenunterhaltes bei aufrechter Ehe schließt sich der Verwaltungsgerichtshof den Überlegungen des Verfassungsgerichtshofes in dessen Erkenntnis vom 10.6.1992, B 1257/91-14, an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993140207.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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