RS Vwgh 1994/2/22 93/07/0113

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Veröffentlicht am 22.02.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §9;
VwGG §21;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Landeshauptstadt Klagenfurt hat als Gebietskörperschaft Rechtspersönlichkeit und damit Parteifähigkeit im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof. Der Zusatz "Stadtwerke Klagenfurt/Wasserwerk" weist lediglich darauf hin, welche Organisationseinheit für die Landeshauptstadt Klagenfurt tätig war.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersRechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebietskörperschaft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993070113.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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