RS Vwgh 1994/2/23 90/13/0017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1994
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §10 Abs2 Z5;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß auch ein (ortsgebundener) Pachtbetrieb Gegenstand eines Betriebserwerbes im Sinne des § 10 Abs 2 Z 5 EStG 1972 sein kann, dies selbst dann, wenn der Erwerber nicht unmittelbar in den Pachtvertrag des Veräußerers einzutreten vermag. Aus der Sicht des Betriebserwerbes ist lediglich entscheidend, ob der Erwerber sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen UNTER MITWIRKUNG DES VERÄUßERERS erlangt (hier:

der bisherige Pächter ging aller Bestandrechte durch die Konkurseröffnung über sein Vermögen verlustig. Ein Zusammenhang mit einer beabsichtigten Betriebsveräußerung lag nicht vor, weshalb bei dieser Sachlage keine Rede davon sein kann, daß die wesentlichen Betriebsgrundlagen vom Veräußerer auf den Erwerber übergegangen sind).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990130017.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten