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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §10 Abs2 Z5;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß auch ein (ortsgebundener) Pachtbetrieb Gegenstand eines Betriebserwerbes im Sinne des § 10 Abs 2 Z 5 EStG 1972 sein kann, dies selbst dann, wenn der Erwerber nicht unmittelbar in den Pachtvertrag des Veräußerers einzutreten vermag. Aus der Sicht des Betriebserwerbes ist lediglich entscheidend, ob der Erwerber sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen UNTER MITWIRKUNG DES VERÄUßERERS erlangt (hier:
der bisherige Pächter ging aller Bestandrechte durch die Konkurseröffnung über sein Vermögen verlustig. Ein Zusammenhang mit einer beabsichtigten Betriebsveräußerung lag nicht vor, weshalb bei dieser Sachlage keine Rede davon sein kann, daß die wesentlichen Betriebsgrundlagen vom Veräußerer auf den Erwerber übergegangen sind).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990130017.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009