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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §10 Abs2 Z5;Rechtssatz
Bei dem Betrieb eines Campingplatzes handelt es sich um eine ortsgebundene Tätigkeit. Sie bedarf zu ihrer Ausübung der betreffenden Grundstücke oder zumindest der entsprechenden Benützungsrechte. Somit bilden Grundstücke bzw die Rechte daran eine wesentliche Grundlage des Betriebes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990130017.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009