RS Vwgh 1994/2/23 90/13/0017

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Veröffentlicht am 23.02.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §10 Abs2 Z5;

Rechtssatz

Bei dem Betrieb eines Campingplatzes handelt es sich um eine ortsgebundene Tätigkeit. Sie bedarf zu ihrer Ausübung der betreffenden Grundstücke oder zumindest der entsprechenden Benützungsrechte. Somit bilden Grundstücke bzw die Rechte daran eine wesentliche Grundlage des Betriebes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990130017.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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