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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Hat der Asylwerber wegen seiner Tätigkeit in einer verbotenen Organisation - abgesehen von wiederkehrenden Befragungen - nicht mit Maßnahmen zu rechnen, die derart schwerwiegenden Charakters sind, daß sie als Verfolgung iSd Art 1 Abschn A Z 2 FlKonv anzusehen wären, liegt kein Asylgrund vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993011519.X02Im RIS seit
20.11.2000