RS Vwgh 1994/2/23 93/15/0155

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Veröffentlicht am 23.02.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §14 Abs3;
FinStrG §29 Abs3 lita;

Rechtssatz

Für den Ausschluß der Straffreiheit nach § 29 Abs 3 lit a FinStrG kommt es nur darauf an, daß überhaupt eine Verfolgungshandlung gegen eine der in dieser Gesetzesstelle genannten Personen gesetzt wurde (Hinweis E 20.9.1984, 82/16/0154). Die Verfolgungshandlung braucht sich hingegen nicht gegen den Selbstanzeiger zu richten und muß diesem auch nicht bekannt geworden sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150155.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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