RS Vwgh 1994/2/23 93/01/0407

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Veröffentlicht am 23.02.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs2 Z1;
VwGG §49 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/0408

Rechtssatz

Ist der belangten Behörde in Ansehung der Beschwerde einer Asylwerberin einschließlich ihrer Kinder kein zusätzlicher Vorlageaufwand in bezug auf die bf Kinder entstanden, so ist darauf beim Kostenanspruch entsprechend Bedacht zu nehmen.

Schlagworte

Vorlagen- und Schriftsatzaufwand der belangten Behörde Umfang des Zuspruches des Vorlagenaufwandes und Schriftsatzaufwandes bei mehrfachen Begehren auf Ersatz desselben, bei Vorliegen mehrerer angefochtener Bescheide, bei anders lautendem oder höherem Begehren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010407.X05

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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