RS Vwgh 1994/2/23 93/01/0407

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1994
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/0408

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/26 93/01/0816 3

Stammrechtssatz

Die Befürchtungen des Asylwerbers, wegen der Übertretung paßpolizeilicher, fremdenpolizeilicher oder sonstiger den Aufenthalt im Ausland regelnder Vorschriften bestraft zu werden, sind für die Gewährung von Asyl nicht ausreichend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010407.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten