RS Vwgh 1994/2/23 93/01/0586

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Weder daraus, daß mit Anfang 1992 zur Asylwerberin (einer Staatsangehörigen der "jugoslawischen Föderation") immer wieder Soldaten der Bundesarmee nach Hause gekommmen wären und ihren (schon viele Jahre in Sarajevo lebenden) Gatten zum Militär abholen wollten, noch daraus, daß eine Rückkehr in ihr Heimatland nicht möglich sei, weil der Gatte sofort zum Militär einrücken und gegen seine Landsleute kämpfen müßte und ihn die serbischen Behörden bereits gesucht hätten, läßt sich eine Verfolgung ableiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010586.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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