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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Weder daraus, daß mit Anfang 1992 zur Asylwerberin (einer Staatsangehörigen der "jugoslawischen Föderation") immer wieder Soldaten der Bundesarmee nach Hause gekommmen wären und ihren (schon viele Jahre in Sarajevo lebenden) Gatten zum Militär abholen wollten, noch daraus, daß eine Rückkehr in ihr Heimatland nicht möglich sei, weil der Gatte sofort zum Militär einrücken und gegen seine Landsleute kämpfen müßte und ihn die serbischen Behörden bereits gesucht hätten, läßt sich eine Verfolgung ableiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993010586.X02Im RIS seit
20.11.2000