RS Vwgh 1994/2/23 93/01/0626

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Veröffentlicht am 23.02.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ist ein Asylwerber nach der Teilnahme an einer Sympathiekundgebung für den rumänischen Exilkönig während der darauffolgenden Verhaftung von der Polizei geprügelt und mit Zwangsarbeit bedroht worden, und hätte er auch in einen namentlich genannten Ort zur Zwangsarbeit verlegt werden sollen ("was einem Todesurteil gleichkomme"), kann nicht mehr davon die Rede sein, daß sich der Asylwerber nicht aus wohlbegründeter Furcht, wegen seiner politischen Gesinnung verfolgt zu werden, außerhalb seines Heimatlandes befindet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010626.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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