RS Vwgh 1994/2/25 93/12/0203

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Veröffentlicht am 25.02.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

ABGB §5;
NGZG 1971 §16a Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Erfolgt eine Regelung nach den Materialien zur "Klarstellung" der Rechtslage, so ist sie dennoch nicht schon vor ihrem Inkrafttreten anzuwenden, wenn dieses ausdrücklich für einen späteren Zeitpunkt (Legisvakanz) normiert ist (hier: § 16a Abs 3 NGZG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120203.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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