RS Vwgh 1994/3/3 94/18/0062

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.1994
beobachten
merken

Index

19/05 Menschenrechte
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs1;
FrG 1993 §18 Abs2 Z1;
FrG 1993 §19;
MRK Art8 Abs2;
StGB §107 Abs1;
StGB §83 Abs1;
StGB §83 Abs2;

Rechtssatz

Die maßgebenden öffentlichen Interessen an der Verhinderung von strafbaren Handlungen und dem Schutz der Gesundheit anderer umfassen auch den Schutz der Lebensgefährtin eines Fremden vor von diesem ausgehenden Gewalttätigkeiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180062.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten