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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
AAV §8 Abs2;Rechtssatz
Sowohl § 8 Abs 2 AAV als auch § 3 Abs 2 ASchG regeln den Fall, daß eine AUSREICHENDE NATÜRLICHE Belichtung nicht gegeben ist und sehen für diesen Fall ZUSÄTZLICH eine künstliche Beleuchtung vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993020218.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.11.2016